Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus

Fördergelder →
Fördergelder sind in der Regel zweckgebunden. Werden Fördergelder missbraucht, d.h. anderweitig verwendet oder gar unterschlagen, so können Sie es hier melden.
Auftragsvergaben →
Werden Aufträge nicht an den Bestbieter vergeben, so kann schwerwiegender ökonomischer Schaden entstehen. Regelmäßig führen inkorrekte Auftragsvergaben nicht nur zur rechtswidrigen Benachteiligung von Bieterunternehmen, sondern auch darüber hinaus zur wirtschaftlichen Schädigung der vergebenden Organisation.
Datenschutz, Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheit →
Betrifft Verstöße gegen Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten wie z.B. die DSGVO, Verstöße gegen Regelungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie mangelnde Daten- und Systemsicherheit. Hierzu gehören insbesondere Fälle, in denen eine große Zahl von Daten oder sensible personenbezogene Daten betroffen sind. Zum Beispiel: 
  • die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten
  • die widerrechtliche Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • der unzureichende Schutz interner Computernetzwerke
Öffentliche Gesundheit →
Verfügen Sie über Informationen über Praktiken, die zur Gefährdung der Bevölkerung führen, so können Sie uns diese hie mitteilen. 
Produktsicherheit →
Auch die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen an Produkte stelle ein wesentliches Bedürfnis der Allgemeinheit dar, sodass grundsätzliche Sicherheitserwartungen an Waren geschützt sind. Im Zusammenhang mit unsicheren Produkten können, insbesondere in an deren Herstellung und Vertrieb beteiligten Organisationen, weiterführende Informationen über mögliche unlautere oder illegale Herstellungs-, Einfuhr- oder Vertriebspraktiken hervorkommen. 
Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen Zum Beispiel: 
  • Illegale Abfallentsorgung
  • unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
  • Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Vermögen der Organisation →
Hier können die Schädigung von Vermögenswerten der Organisation und die Bereicherung an ihnen gemeldet werden, insbesondere Vermögensdelikte wie Diebstahl, Unterschlagung oder Veruntreuung. Zum Beispiel: 
  • Diebstahl von Universitätseigentum
  • Unterschlagung von Geldern der Organisation
  • private Nutzung von Arbeitsmaterialien
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen →
Hiermit ist insb. der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt. Zum Beispiel: unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen etc. 
Finanzdienstleistungen →
Gerade im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen, Finanzprodukten und Finanzmärkten sind Regulierung und Kontrolle unabdingbar, so z.B. zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Seit der Finanzkrise, die schwerwiegende Mängel bei der Durchsetzung der geltenden Vorschriften ans Licht gebracht hat, unterstützen zahlreiche neue Regelungen die frühzeitige Aufdeckung riskanter oder schädigender Praktiken im Finanzbereich.  
Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor. 
Interessenkonflikte und Korruptionsdelikte →
Bei einem Interessenkonflikt ist eine Person/ein Unternehmen in mehrere Interessen verstrickt, die möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person/dieses Unternehmens korrumpieren. Eine solche Situationen liegt bspw. vor, wenn die persönlichen Interessen eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet. 
Akademische Integrität →
Für wissenschaftliches Handeln ist die korrekte Anwendung wissenschaftlicher Methoden unabdingbar. Um das Vertrauen in die Redlichkeit akademischer Arbeit zu erhalten, müssen Universitäten als wichtige Stätten von Wissenschaft Missstände aufzeigen und Fehlentwicklungen konsequent hintanhalten. 
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel: 
  • Diskriminierung
  • Mobbing
  • Ungleichbehandlung
  • Belästigungen
  • respektloser Umgang
  • Arbeitszeitverstöße
Sonstiges →
Selbstverständlich laufen auch Missstände in anderen thematischen Zusammenhängen den Interessen der Organisation zuwider. Haben Sie hinreichend Grund zu der Annahmen, dass solche Mängel vorliegen, so können Sie sie hier mitteilen.